
SEPA: Sehr Einfach - Probier's Aus!26. August 2010
Das Ziel von SEPA ist die Umsetzung eines europaweit einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Massenzahlungsverkehr. Grenzüberschreitende Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen sollen dadurch genau so effizient, kostengünstig und sicher abgewickelt werden können wie nationale Zahlungen. SEPA-Überweisungen sind seit Januar 2008 möglich, SEPA-Lastschriften seit November 2009. Bislang wird jedoch nur bei jeder 13. Überweisung innerhalb der EU das SEPA-Format genutzt. Die Europäische Kommission hat beschlossen, mittels einer Verordnung einzugreifen und ein Enddatum für den Parallelbetrieb nationaler Systeme und des neuen SEPA-Systems festzulegen. Die Bundesregierung und der vzbv sehen in der endgültigen Migration von nationalen Kontonummern und Bankleitzahlen auf IBAN und BIC eine Zumutung für den Verbraucher. Die wahre Zumutung liegt aber wohl eher in einer Verschleppung der zügigen Umstellung.
Vorteile einer Single Euro Payments Area (SEPA)
Die Vorteile der Umstellung sind vielfältig, für alle Seiten: Kostensenkungspotentiale v.a. für europaweit tätige Unternehmen und staatliche Einrichtungen, eine größere Auswahl an Zahlungsverkehrsdienstleistern, schnellere und effizientere Prozesse sowie größere Transparenz für Verbraucher. Mittelfristig sind außerdem Gebührensenkungen in den hochpreisigen Märkten zu erwarten. Capgemini errechnete bereits 2008, dass eine rasche Umstellung auf SEPA einen Mehrwert für die europäische Volkswirtschaft zwischen 123 Mrd. Euro und 362 Mrd. Euro über einen Zeitraum von sechs Jahren bringen könnte.
Gesamtwirtschaftliche Effizienzgewinne nur bei einheitlichem Handeln möglich
Gesamtwirtschaftliche Effizienzgewinne sind jedoch nur zu realisieren, wenn SEPA und die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD) vollständig und im gesamten EU bzw. SEPA-Raum einheitlich umgesetzt werden. Insbesondere unter EU-weit gleichen Wettbewerbsbedingungen können Zahlungsanbieter im gesamten Binnenmarkt mit ihren jeweiligen Preis-Leistungs-Angeboten um Kunden konkurrieren. Ein längerer Parallelbetrieb von SEPA und nationalen Systemen führt zudem zu unnötigen und höheren Kosten für Nutzer und Anbieter. Die Umstellung sollte daher innerhalb der nächsten zwei bis spätestens drei Jahre erfolgen. Sinnvolle Übergangsfristen sollten Berücksichtigung finden, um sowohl Kunden als auch Banken ausreichend Zeit zur Anpassung im Inlandszahlungsverkehr zu lassen.
Großteil unbarer Zahlungen erfolgt automatisiert
Neben den vielfältigen Vorteilen, die sich aus der Umstellung auf ein EU-weites SEPA-System ergeben, gilt es, bei der Kritik über die „zu langen neuen Kontonummern“ außerdem zu bedenken, dass 2009 ein Großteil der unbaren Zahlungen über Lastschriften (ca. 50%) erfolgte, bei denen die Kontonummer nicht bei jeder Transaktion neu angegeben werden muss. Ähnliches gilt für einen Teil der 35% der Zahlungen in Form von Überweisungen, die per Dauerauftrag erfolgen bzw. bei denen bei Eingabe am Automaten die eigene Kontonummer automatisch gesetzt wird. Somit sind die Änderungen beim Löwenanteil der unbaren Zahlungen für den Verbraucher gar nicht direkt spürbar.
Logik der IBAN/BIC – gar nicht so schwer
Hinzu kommt, dass die Logik der IBAN (International Bank Account Number) eigentlich denkbar einfach ist. In Deutschland wird sie mit 22 Stellen dargestellt, wobei an den ersten zwei Stellen der Ländercode (DE für Deutschland) steht. Darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, die zur Kontrolle der Kontonummer und Bankverbindung vor Ausführung der Zahlung dient. Sie wird für jede Kontonummer ein einziges Mal erstellt. Anschließend folgen die (bisherige) achtstellige deutsche Bankleitzahl sowie die bis zu zehnstellige (bisherige) Kontonummer. D.h. tatsächlich neu sind lediglich das einheitliche Länderkürzel und zu Sicherheitszwecken eine zweistellige Prüfziffer.
Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr gehört die IBAN seit langem zu den Pflichtangaben. In einigen Ländern – z.B. in Luxemburg, Italien und Belgien – wird sie bereits auch ausschließlich für den Inlandszahlungsverkehr verwendet.
Die Verwendung der BIC (Bank Identifier Code) könnte hingegen optional gestaltet werden, wie dies beispielsweise bereits in Italien der Fall ist. Privatkunden könnte angeboten werden, den BIC am Automaten und beim Online-Banking heraussuchen zu lassen (analog zur Bankleitzahlensuche) oder die Bank könnte ihn im Abwicklungssystem hinzufügen.
Umfassende Umstellungen bestehender Systeme begegnen immer und natürlicherweise einem gewissen Widerstand. Ein Beispiel ist die Postleitzahlenumstellung von vier- auf fünfstellige Codes im Jahr 1993. Die neuen Postleitzahlen haben sich aus heutiger Perspektive gut und schnell etabliert und die alten vierstelligen Codes waren schnell vergessen. In einem derartigen Umstellungsprozess, der praktisch alle Bürger betrifft, spielt der Staat eine wichtige Rolle: er kann den Umstellungsprozess durch vielfältige Maßnahmen (Informationsbereitstellung, eigenes beispielhaftes Handeln, Anreizsetzung für erste Nutzer) positiv beeinflussen. Der Staat müsste sich aber zu allererst voll zu der Umstellung bekennen, anstatt sie zu torpedieren. Die Bundesregierung förderte bislang den SEPA-Gedanken; eine EU-weite und einheitliche Einführung der Regeln war hierbei stets erklärtes Ziel. Der jetzige teilweise Rückzug von dieser Position erreicht nur zwei Dinge: eine Verunsicherung der Verbraucher und zunehmende Kosten für alle, je länger die vollständige Umstellung hinausgezögert wird.
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14.06.2013