Aktueller Kommentar
Haushaltpolitik und Schuldenbegrenzung - ein guter Grund für politische Auseinandersetzungen…

16. März 2012

 

… denn zumindest auf den ersten Blick sind die Parteien in NRW konsequent geblieben. CDU und FDP haben sich als Hardliner in der Haushaltspolitik positioniert und SPD und Grüne wollen ihren lockeren fiskalischen Kurs mit weiterhin schuldenfinanzierten Ausgaben selbst in Zeiten hoher Steuereinnahmen fortsetzen.

Spätestens seit dem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs im März 2011 – dass die sehr hohe Neuverschuldung im Nachtragshaushalt 2010 gegen die bestehende Grenze in der Verfassung verstößt – hat sich angedeutet, dass die Haushaltspolitik eine entscheidende Rolle für das Fortbestehen der Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) spielen würde. Aparter Weise verstieß der Nachtragshaushalt noch gegen die in NRW nach wie vor gültige investitionsorientierte Schuldengrenze. Eine Schuldenbremse im Sinne der Schuldenbremse des Bundes ist in NRW nämlich nach wie vor nicht auf Landesebene eingeführt worden. Erst vor knapp zwei Wochen (am 6. März) hatte der Hauptausschuss des Landtages just noch einen Gesetzes-Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung der Schuldenbremse mit den Stimmen von SPD, Grüne und Linken abgelehnt, den die FDP ebenfalls unterstützt hat.

Gleichwohl hat das Land ab 2020 die aus dem Grundgesetz erwachsende Pflicht zum vollständigen Abbau der strukturellen Verschuldung einzuhalten. NRW steht hier vor großen Herausforderungen, nachdem im vergangenen Jahrzehnt der Schuldenberg stets weiter angestiegen ist. Verschiedene Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass NRW einen erheblichen Konsolidierungsbedarf hat und gegenwärtig eine hohe strukturelle Verschuldung ausweist. Bspw. identifiziert der Sachverständigenrat ein Konsolidierungsbedarf von gut 12% der Primärausgaben bis 2020, das IW-Köln schätzt die Konsolidierungslücke auf rund EUR 3 Mrd. p.a. bis 2014.

Die großen Unterschiede in der Beurteilung zeigen das gegenwärtige Dilemma von Datenverfügbarkeit und Methodenvielfalt auf, die eine vergleichende Beurteilung der längerfristigen Haushaltsentwicklung (konkret der strukturellen Neuverschuldung) nach wie vor schwierig gestalten. Das gilt auch hinsichtlich der Beurteilung der Haushaltlage durch den Stabilitätsrat und damit der Umsetzung der Schuldenbremse in den Ländern. In seiner jüngsten Beurteilung von NRW (Dez 2011) stellt der Stabilitätsrat denn auch keinerlei Auffälligkeiten in der kurz- und mittelfristigen Haushaltsentwicklung fest. Die Regelungen zur Schuldenbremse bedürfen nach wie vor weiterer Konkretisierungen in der finanzpolitischen Praxis um ihre Wirkung – gerade auf Länderebene – effektiver zu gestalten.

Hinsichtlich der Schuldenstands zeigt sich in NRW jedoch ein eindeutiges Bild: Dieser ist stetig angestiegen und erreichte Ende 2010 in absoluten Werten (mit Kommunen und inklusive Kassenkrediten) mit knapp EUR 220 Mrd. ein auch im europäischen Vergleich beachtliches Ausmaß. Das entsprach immerhin 40% des nordrhein-westfälischen BIPs und lag mit rund EUR 12.300 pro Kopf damit knapp 40% höher als im Bundesdurchschnitt. Addiert man hier die Schulden des Bundes noch hinzu (an dieser Stelle vereinfachend berechnet durch Aufteilung der Bundesschuld gemäß des Anteils NRWs am deutschen BIP) so erreicht der Schuldenstand gut 90% des nordrhein-westfälischen BIPs – ein beindruckender Wert. Vor diesem Hintergrund wird die zunehmende Bedeutung der Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt deutlich, die sich für die Gesamtheit der Bundesländer in den vergangenen Jahren abzeichnet.

 

Siehe auch:

Verschuldungsstruktur der Bundesländer: Kapitalmarktverschuldung gewinnt an Bedeutung

Debt structure of the federal states: Capital market debt gaining importance

 

 


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