16. September 2015
Die Reform der Einlagensicherungssysteme (ESS) in der EU verfolgt einen graduellen Ansatz. Während die jüngste Reform einheitliche Regeln für die Finanzierung nationaler Systeme etablierte, bleiben die Fonds separat. Zuletzt hat die Diskussion über die Zukunft der ESS sich jedoch wieder belebt. Vor allem der Bericht der fünf Präsidenten zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion brachte das Thema zurück auf die Agenda und identifizierte die Einlagensicherung als einen der Bereiche der Bankenunion, die noch der Vervollständigung harren. Auch bettete der Bericht die Zukunft der ESS in die breitere Reformdebatte ein. Obwohl eine gemeinsame europäische Einlagensicherung eine eher langfristige Option scheint, sind mehrere Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Ergänzung der ESS momentan in der Diskussion. Sie zielen darauf ab, die Finanzierungskapazität der nationalen ESS zu stärken. Zu den Ideen zählen u.a. a) die Stärkung des ESS-Netzes und der Möglichkeiten zur bilateralen Kreditvergabe, b) die Schaffung eines Rückversicherungssystems und c) der Zugang der nationalen ESS zu einem gemeinsamen staatlichen Rettungsschirm.
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